Rentenversicherungsbeitrag 2014

Die Große Koalition hat zusammen mit der Linkspartei beschlossen, dass der Rentenversicherungsbeitrag 2014 unverändert bei 18,9 Prozent bleibt. Nach der Zustimmung des Bundesrats im März 2014 tritt diese Regelung rückwirkend in Kraft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte zuvor Zweifel angemeldet, ob dies verfassungskonform sei.

Im Bericht der Bundesregierung zur gesetzlichen Rentenversicherung war bis zum Jahresdende 2013 die Nachhaltigkeitsrücklage auf 31 Milliarden Euro geschätzt worden, was 1,75 Monatsausgaben entspricht. Damit lagen die Rücklagen deutlich über dem Zielkorridor, der sich zwischen 0,2 und 1,5 durchschnittlichen Monatsausgaben der Rentenversicherung befindet. Liegt die Rücklage unterhalb oder über diesem Korridor, muss der Beitragssatz eigentlich entsprechend angehoben oder gesenkt werden. Berücksichtigt man zusätzlich die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung für 2014, hätte auf Grund dessen der Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte auf 18,3 Prozent gesenkt werden müssen.

Der Beitrag für die knappschaftliche Rentenversicherung wird generell analog zum Rentenversicherungsbeitrag angepasst, folglich bleibt auch dieser unverändert. Der alte und damit auch aktuelle Satz liegt bei 25,1 Prozent. Der Grund für die unterbliebene Beitragssenkung liegt in den erwarteten Kosten des Rentenpakets, das zum 1. Juli 2014 in Kraft tritt. Dieses beinhaltet die sogenannte Mütterrente für Eltern, die vor 1992 geborene Kinder großgezogen haben, sowie die Möglichkeit, mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn 45 Jahre lang Beiträge entrichtet wurden.

Durch die Beibehaltung des Rentenversicherungsbeitrags kommt es 2014 voraussichtlich zu Mehreinnahmen der Rentenversicherung in Höhe von 7,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig werden Kommunen und andere öffentliche Arbeitgeber stärker belastet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben im Vergleich zu einer möglichen Senkung um 0,6 Prozentpunkte eine Mehrbelastung von je 2,9 Milliarden Euro zu tragen.

Die erhöhten Arbeitskosten könnten möglicherweise zu Preissteigerungen führen, jedoch wird gleichzeitig erwartet, dass die Konsumlaune der Arbeitnehmer gedämpft und etwaige Preisanstiege damit vermieden werden. Da die Höhe der ausbezahlten Renten durch den Beitragssatzfaktor an den aktuellen Rentenversicherungsbeitrag gebunden ist, wird die Rentensteigerung 2014 geringer ausfallen als erwartet. Der Deutsche Rentenversicherungs Bund spricht von einer Erhöhung, die durch den Rentenversicherungsbeitrag 2014 um 0,8 Prozentpunkte niedriger ausfällt.

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