Rentenversicherungsbeitrag für 400 Euro Job

Eine Besonderheit unter den Beschäftigungsarten stellt der 400 Euro Job dar. Dieser wird in der Praxis auch als geringfügige Beschäftigung oder aber als Mini Job bezeichnet. Grundlegend gilt hier die Regelung, dass das monatliche Einkommen bei einer Tätigkeit dieser Art die festgelegte 400 Euro Höchstgrenze nicht überschreiten darf.

Haupt- und Nebenberuf

Die geringfügige Beschäftigung kann entweder als Haupttätigkeit oder aber als Nebentätigkeit zu einem sozialversicherungspflichten Hauptberuf ausgeübt werden. Wichtig ist hier, dass der Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job nicht vom Arbeitnehmer gefordert wird, wenn es sich hierbei um einen Nebenjob handelt. Doch auch wenn die geringfügige Beschäftigung das einzige verfügbare Einkommen darstellt, wird hier kein Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job durch den Arbeitnehmer abgeführt. Den festgelegten und zu tragenden Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job muss der Arbeitgeber in alleiniger Leistung an den dann zuständigen Versicherungsträger erbringen. Der Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job und geringfügige Beschäftigung wird pauschal festgelegt und muss einschließlich der Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung geleistet werden. Auch wenn ein Mini Job nicht der Sozialversicherungspflicht per SGB unterliegt, sind die grundlegenden sozialen Abgaben in einer angepassten Höhe zu tragen. Der erhobene Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job hat aber für den Arbeitnehmer keine Auswirkungen. Das gesamte monatliche Einkommen wird bis zu einem Betrag von maximal 400 Euro ausgezahlt. In diesem Tätigkeitsbereich gilt das Bruttoeinkommen als Nettoeinkommen, da hier auch keine Einkommenssteuer abgeführt werden muss. Der vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job wird dem Rentenversicherungskonto der betreffenden Person zugeordnet. Da aber der Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job sehr gering ausfüllt, erwirbt die Person einen verhältnismäßigen geringen Anspruch in Bezug auf die im Alter von der Rentenversicherung zu zahlende Altersrente.

Aufstockung durch Eigenanteil

Durch eine Reform und Neuregelung im Jahr 2007 haben aber auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit, einen eigenen Anteil am Rentenversicherungsbeitrag zu tragen. Die Zahlung des Rentenversicherungsbeitrags für den 400 Euro Job bzw. minijobber wird als Aufstockung bezeichnet. Generell kann jeder diese Regelung in Anspruch nehmen. Um die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags für den 400 Euro Job zu beantragen, muss ein entsprechendes Formular beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dieser vermindert dann das erzielte monatliche Einkommen um den aktuell festgelegten Prozentsatz. Derzeit besteht die Möglichkeit, den Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job in Höhe von 4,9 % des monatlichen Verdienstes abzuführen. Die Einkommensminderung um den freiwilligen geleisteten Rentenversicherungsbeitrag für minijobs wird durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dieser führt den so einbehaltenen Beitrag zur Aufstockung des Rentenversicherungskontos an die zuständige Stelle ab und gewährleistet so die Zuordnung und Verbuchung auf dem für den Beschäftigten angelegten Rentenversicherungskonto. Unabhängig davon ob die Möglichkeit in Anspruch genommen wird muss zur korrekten Abführung und Verbuchung des Rentenversicherungsbeitrag für den 400 Euro Job bei Beginn der Beschäftigung die Sozialversicherungsnummer angeben werden oder aber der Sozialversicherungsausweis vorgelegt werden.

<span class="cookieStyle">Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu.</span> Weitere Informationen

Wir verwenden Cookies um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Passe deine Browsereinstellungen an, um das zu unterbinden. Deine bereits gesetzten Cookies kannst du in den Einstellungen deines Browsers löschen.
Um zukünftige Werbung zu 'entpersonalisieren' kannst Du Dir den Passus über Werbung hier direkt aufrufen:
Anleitung für Deine Austragung aus personalisierter Werbung.
Hier kannst Du Dir unsere aktualisierte Datenschutzerklärung in Gänze durchlesen.

Schließen