Rentenversicherungsbeitrag

Rentenversicherungsbeitrag

Rentenversicherungsbeitrag

Im Grunde genommen stellt der Rentenversicherungsbeitrag den aus einer eigenen Leistung erbrachten Anteil an einer gesetzlich garantierten Sozialleistung dar. Der monatliche Beitrag dient im weiteren Sinne der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung sammelt die Rentenversicherungsbeiträge und ordnet diese dem für jede Person geführten Rentenversicherungskonto eindeutig zu. Die Leistungen stellen dann eine Sozialleistung dar, so dass diese dem SGB VI unterliegen. Der regelmäßig zu entrichtende Rentenbeitrag orientiert sich an erster Linie an dem Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Ein festgelegter Anteil hiervon wird bereits bei der monatlichen Abrechnung einbehalten und vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger abgeführt. Dieser ordnet den eingehenden Betrag anhand der einmalig und lebenslang gültigen Rentenversicherungsnummer der in Deutschland wohnhaften Person zu. Da die Rentenversicherungsnummer stets gleich bleibt, wird für jede Privatperson ein Versicherungskonto geführt. Dort werden alle sozial- und rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungen und die daraus resultierenden Abgaben in Form des Rentenversicherungsbeitrags detailliert geführt.

Rentner

Rentner

Nach dem Eintritt in das Rentenalter und somit nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit dient dieses geführte Rentenversicherungskonto der Berechnung der gesetzlichen Rente bis zum Lebensende. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt dann die Altersversorgung in Form der zustehenden, monatlichen Rentenzahlung sicher. Zugleich ist die gesetzliche Rentenversicherung zur Leistung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner verpflichtet. Weitere Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung sind die Zahlung von Witwenrente, die Zahlung von Waisenrente sowie die Rentenleistung bei einer Erwerbsminderung oder der Erwerbsunfähigkeit. Während der Erwerbstätigkeit ist die Rentenversicherung zudem der Träger von Maßnahmen zur Rehabilitation, wenn diese der Wiederherstellung oder dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dienen. Der Beitrag hängt vom Einkommen der erwerbstätigen Person ab.

rentnerpaarSelbstständige können in die gesetzliche Rentenversicherung oder aber in eine private Rentenversicherung einzahlen. Die privaten Rentenversicherungen und somit die Zusatzrenten stehen allen Personen offen, die ihren eigenen Beitrag zur Altersvorsorge leisten möchten. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrages orientiert sich an zahlreichen Marktfaktoren. Bedeutende Unterschiede bestehen zwischen der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, den Mini Jobs oder 400 Euro Jobs und den Midi Jobs mit einem Bruttoarbeitsentgelt von monatlich maximal 800 Euro. Die freiwillige Versicherung und die private Zusatzrente können durch ganz unterschiedliche Optionen erlangt werden. Abhängig vom eigenen Einkommen und den Bedürfnissen der Absicherung nach dem Renteneintritt stehen hier verschiedene Produkte zur Verfügung. Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann die Altersvorsorge durch die Rürup Rente, die Riester Rente oder eine anderweite Sparanlage ergänzt werden.

Wir informieren Sie auf den nachfolgenden Seiten über alles Wissenswerte rund um das Thema „Rentenversicherungsbeitrag“. Sie erhalten detaillierte Informationen und Erklärungen zu den Leistungen der gesetzlichen Renten-versicherung und zur privaten Altersvorsorge durch eine Zusatzrente. Zudem stellen wir Ihnen die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrages und die grundlegenden Hintergründe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vor. Informieren Sie sich, welche Leistungen Sie aufgrund Ihres Rentenversicherungsbeitrages erwarten können. Ob Sie für sich eine private Zusatzrente wünschen oder zur Grundsicherung im Alter benötigen, entscheiden Sie selbst.

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