Rentenversicherungsbeitrag 2018-05-27T13:17:12Z https://www.rentenversicherungsbeitrag.com/feed/atom/ WordPress admin <![CDATA[Altersarmut]]> http://www.rentenversicherungsbeitrag.com/?p=2136 2018-05-27T13:17:12Z 2018-05-27T13:06:47Z Weiter lesen]]>

Schutz vor Altersarmut durch rechtzeitige private Vorsorge

Nicht nur aufgrund des demografischen Wandels ist Altersarmut ein Thema, welches alle gesellschaftlichen Schichten zunehmend beschäftigt. Schon heute kommen viele Rentner mit ihren Einnahmen kaum über die Runden, Experten gehen davon aus, dass dies erst der Beginn einer fatalen Entwicklung von Altersarmut ist, die ihren Höhepunkt noch längst nicht erreicht hat. Jeder kann etwas gegen die drohende Altersarmut unternehmen, es hängt jedoch ganz von individuellen Voraussetzungen und der jeweiligen Lebenssituation ab. Grundsätzlich ist es jedoch ratsam, sich möglichst frühzeitig mit dieser Problematik auseinanderzusetzen, schon beim Einstieg ins Berufsleben. Der Staat hat das gesetzliche Rentenniveau immer weiter abgesenkt, gerade bei Teilzeitbeschäftigten oder solchen Arbeitnehmern mit einer nur geringfügigen Beschäftigung wird die Rente am Ende nicht ausreichen, um ein auskömmliches Leben zu führen. Immer wieder ist bei der Bekämpfung der Altersarmut die Rede von privater Vorsorge. Aufgrund der Vielzahl möglicher Produkte kommt es jedoch auf die richtige Auswahl an, um Fallstricke zu vermeiden. Die Angst vor Altersarmut ist in Deutschland wie ein Schreckgespenst, denn aus Umfragen ist bekannt, dass jeder zweite Bundesbürger Altersarmut fürchtet. Angst ist jedoch bekanntlich ein schlechter Ratgeber. Auch weiterhin ist die gesetzliche Rente für die meisten Bürger die Basis der Absicherung im Alter. Doch leider wird diese immer weniger reichen, um einen gewohnten Lebensstandard zu halten.

Die Riester-Rente ist nicht immer beste Wahl zum Schutz vor Altersarmut

Schon jetzt ist absehbar, dass viele Armutsrentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, was dem Hartz IV Niveau entspricht. Ob die gesetzliche Rente im Alter ausreichend ist, hängt einzig und allein von den Beitragsjahren aber auch von der Verdiensthöhe ab. Wer Vollzeit arbeitet, aber immer nur wenig verdient hat, kann sich ebenfalls auf die gesetzliche Rente nicht verlassen. Und der sogenannten Eckrentner, welcher 45 Jahre das Durchschnittseinkommen verdient hat, ist sehr selten geworden. Selbst wer in Vollzeit immer den Mindestlohn verdient, kann aufgrund der Absenkung des Rentenniveaus nicht damit rechnen, später einen auskömmlichen Lebensabend zu genießen. Drohende Altersarmut in Verbindung mit niedrigen Löhnen ist in keinem anderen Land der Europäischen Union so ausgeprägt wie in Deutschland. Um die Rentenlücke also zu schließen und später nicht in die Altersarmut abzurutschen, bieten sich private, betriebliche oder gesetzliche Modelle zur Vorsorge an. Gerade für Geringverdiener lohnt sich jedoch ein sogenannter Riestervertrag meist nicht. Bieten Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an, so sollten Arbeitnehmer nicht zögern, dieses Angebot anzunehmen, oft sogar noch verbunden mit stattlichen staatlichen Förderungen. In jedem Fall sollte eine unabhängige Beratung ins Auge gefasst werden, denn hier können Fragen geklärt werden hinsichtlich der passenden Form einer Altersvorsorge bei welchem Anbieter und bei welchem optimalen Produkt.

Schon Azubis können sich mit kleinen Sparbeträgen vor Altersarmut schützen

Schlechte Riesterverträge bieten am Ende nur ein mickriges Zubrot zur gesetzlichen Rente. Wirtschaftet ein Versicherungsunternehmen dagegen gut mit den Beiträgen von Riesterzahlern, dann kann sich das Ergebnis am Ende auch durchaus sehen lassen. Es gibt allerdings auch genügend Gründe, Gelder privat und ganz ohne staatliche Förderung zur Vermeidung von Altersarmut anzusparen. Schon mit kleinen monatlichen Summen und dem passenden Produkt können durch den Zinseffekt bereits in wenigen Jahren erstaunlich hohe Beträge auflaufen. Solche Sparziele können genau definiert werden hinsichtlich der eigenen Ansprüche, je früher mit dem Sparen begonnen wird, umso niedriger sind dann natürlich auch die monatlichen Sparraten. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es zur Vermeidung einer Altersarmut nie zu spät ist, mit dem Sparen zu beginnen. Wenn sich aus der Renteninformation ablesen lässt, das am Ende eines langen Arbeitslebens weniger als das Existenzminimum herauskommt, ist eine private Vorsorge unabdingbar. Denn es ist zurzeit leider nicht absehbar, dass der Gesetzgeber trotz der guten wirtschaftlichen Situation eine grundlegende Reform und Verbesserung der gesetzlichen Rente plant. Schutz vor Altersarmut bietet also nur die rechtzeitige und individuelle Beschäftigung mit dieser Thematik. Eine Auswahl der passenden Finanzprodukte zur Vorsorge und eine stetige, mindestens jährliche Überprüfung der eigenen Ansprüche für einen auskömmlichen Lebensstandard im Alter ist unabdingbar.

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admin <![CDATA[Rentenversicherungsbeitrag – Ein Überblick]]> http://www.rentenversicherungsbeitrag.com/?p=265 2017-08-18T09:45:23Z 2016-02-11T11:01:57Z Weiter lesen]]> Rentenversicherungsbeitrag

Rentenversicherungsbeitrag

Im Grunde genommen stellt der Rentenversicherungsbeitrag den aus einer eigenen Leistung erbrachten Anteil an einer gesetzlich garantierten Sozialleistung dar. Der monatliche Beitrag dient im weiteren Sinne der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung sammelt die Rentenversicherungsbeiträge und ordnet diese dem für jede Person geführten Rentenversicherungskonto eindeutig zu. Die Leistungen stellen dann eine Sozialleistung dar, so dass diese dem SGB VI unterliegen. Der regelmäßig zu entrichtende Rentenbeitrag orientiert sich an erster Linie an dem Einkommen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit. Ein festgelegter Anteil hiervon wird bereits bei der monatlichen Abrechnung einbehalten und vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger abgeführt. Dieser ordnet den eingehenden Betrag anhand der einmalig und lebenslang gültigen Rentenversicherungsnummer der in Deutschland wohnhaften Person zu. Da die Rentenversicherungsnummer stets gleich bleibt, wird für jede Privatperson ein Versicherungskonto geführt. Dort werden alle sozial- und rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungen und die daraus resultierenden Abgaben in Form des Rentenversicherungsbeitrags detailliert geführt.

Rentner

Rentner

Nach dem Eintritt in das Rentenalter und somit nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit dient dieses geführte Rentenversicherungskonto der Berechnung der gesetzlichen Rente bis zum Lebensende. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt dann die Altersversorgung in Form der zustehenden, monatlichen Rentenzahlung sicher. Zugleich ist die gesetzliche Rentenversicherung zur Leistung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner verpflichtet. Weitere Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung sind die Zahlung von Witwenrente, die Zahlung von Waisenrente sowie die Rentenleistung bei einer Erwerbsminderung oder der Erwerbsunfähigkeit. Während der Erwerbstätigkeit ist die Rentenversicherung zudem der Träger von Maßnahmen zur Rehabilitation, wenn diese der Wiederherstellung oder dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dienen. Der Beitrag hängt vom Einkommen der erwerbstätigen Person ab.

rentnerpaarSelbstständige können in die gesetzliche Rentenversicherung oder aber in eine private Rentenversicherung einzahlen. Die privaten Rentenversicherungen und somit die Zusatzrenten stehen allen Personen offen, die ihren eigenen Beitrag zur Altersvorsorge leisten möchten. Die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrages orientiert sich an zahlreichen Marktfaktoren. Bedeutende Unterschiede bestehen zwischen der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, den Mini Jobs oder 400 Euro Jobs und den Midi Jobs mit einem Bruttoarbeitsentgelt von monatlich maximal 800 Euro. Die freiwillige Versicherung und die private Zusatzrente können durch ganz unterschiedliche Optionen erlangt werden. Abhängig vom eigenen Einkommen und den Bedürfnissen der Absicherung nach dem Renteneintritt stehen hier verschiedene Produkte zur Verfügung. Neben der betrieblichen Altersvorsorge kann die Altersvorsorge durch die Rürup Rente, die Riester Rente oder eine anderweite Sparanlage ergänzt werden.

Wir informieren Sie auf den nachfolgenden Seiten über alles Wissenswerte rund um das Thema „Rentenversicherungsbeitrag“. Sie erhalten detaillierte Informationen und Erklärungen zu den Leistungen der gesetzlichen Renten-versicherung und zur privaten Altersvorsorge durch eine Zusatzrente. Zudem stellen wir Ihnen die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrages und die grundlegenden Hintergründe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vor. Informieren Sie sich, welche Leistungen Sie aufgrund Ihres Rentenversicherungsbeitrages erwarten können. Ob Sie für sich eine private Zusatzrente wünschen oder zur Grundsicherung im Alter benötigen, entscheiden Sie selbst.

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admin <![CDATA[Zusatzrente und Freiwillige Rentenversicherung]]> http://www.rentenversicherungsbeitrag.com/?p=259 2016-02-15T11:50:07Z 2016-02-10T18:28:39Z Weiter lesen]]> Die per Sozialgesetzbuch definierten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den zuständigen Rentenversicherungsträgern sind nur eine Säule bei der Grundsteinlegung für eine ausreichende Versorgung im Alter.

Zusatzrente

Zusatzrente

Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem damit verbundenen Eintritt in das Rentenalter besteht das Recht auf den Bezug aus der gesetzlichen Rente aufgrund der im Laufe des Berufslebens erbrachten Rentenversicherungsbeiträge. Die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter bezieht sich dann auf den Versicherungsverlauf, die Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigungszeit und die Höhe der regelmäßig erbrachten Rentenversicherungsbeiträge aufgrund des monatlichen Einkommens aus der selbstständigen, nichtselbstständigen oder scheinselbstständigen Tätigkeit.

Generell sollte hier stets der Hintergedanke sein, dass die zu erwartende gesetzliche Rente im Alter zwar ausreichend für die Sicherung des Lebensunterhaltes sein sollte, aber dennoch das bisherige Einkommen und das verfügbare monatliche Grundeinkommen deutlich gemindert ist. Um einer entstehenden Versorgungslücke im Alter und unter Umständen sogar der Altersarmut vorzubeugen oder einfach nur um den einmal erlangten Lebensstandard auch im Rentenalter vollumfassend zu gewährleisten, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Rentenaufstockung oder zur Erlangung einer Zusatzrente.

Versorgungslücke frühzeitig schließen

Versorgnungslücke schließen

Versorgnungslücke schließen

In Bezug auf die Schließung der Versorgungslücke im Alter, der Vorbeugung der Altersarmut und des Erhalts des Lebensstandards informieren wir Sie auf den erstellten Seiten ausführlich. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten für Sie persönlich bestehen und welche Art der Zusatzrente Sie aus ihren finanziellen Mitteln erlangen können. Die Art der gewählten Zusatzrente und somit auch die Art der privaten Altersvorsorge hängt in erster Linie von den individuellen Bedürfnissen und den Erwartungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ab. Ein weiterer sehr wichtiger Faktor ist aber das aktuelle Einkommen und insbesondere die aktuelle Lebenssituation. Generell gibt es hier Zusatzrenten und private Vorsorgemöglichkeiten, die auf Geringverdiener oder Personen ohne eigenes Einkommen ausgelegt sind. Hier bestehen Optionen auf eine nicht zu verachtende und ansprechende staatliche Förderung beim eigenen Beitrag zur Altersvorsorge. Grundlegend unterscheidet man im Bereich der Altersvorsorge hier zwischen der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge durch spezifische Vorsorge- und Zusatzrentenprodukte. Die freiwillige Versicherung kann von allen Bürgern in Anspruch genommen, die die von der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegten Bedingungen erfüllen. Generell kann sich jeder deutsche Einwohner unabhängig von der Staatsbürgerschaft freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern und dort seinen regelmäßigen Rentenversicherungsbeitrag leisten. Dieser wird dann dem zugeordneten Rentenversicherungskonto gutgeschrieben und hat einen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der im Alter zustehenden Rentenleistung durch den Versicherungsträger.

Zusatzrente und private Vorsorge

Zusatzrente

Zusatzrente

Die angebotenen Zusatzrenten und privaten Vorsorgeprodukte haben mit der eigentlichen Rentenversicherung nichts zu tun und haben keinerlei Einfluss auf das bestehende und geführte Rentenversicherungskonto und dem daraus resultierenden Anspruch auf die gesetzliche Rente. Die Einzahlung in die freiwillige Rentenversicherung stellt die Auffüllung der Versicherungszeiten für den Anspruch auf die gesetzliche Rente dar. Die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung können zwischen monatlich 78,40 Euro und 1097,60 Euro frei gewählt werden. Je höher der Beitrag zur freiwilligen Rentenversicherung gewählt wird, desto mehr wächst das Rentenversicherungskonto an. Wer allerdings die volle Berechtigung auf die gesetzliche Altersrente hat, der kann keinen freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung leisten. In diesem Sinne ist keine Aufstockung und somit keine Erhöhung der gesetzlichen Rente möglich. Wer dann aus seinen eigenen Mitteln noch eine zusätzliche oder erhöhte Rente erlangen will, der kann mit privaten Vorsorgeprodukten einen Anspruch erwirken. Informieren Sie sich hier ausführlich zu den Gegebenheiten und angebotenen Vorsorgeprodukten. Die private Rentenversicherung, die Riester Rente oder die Rürup-Rente können auch für Sie in Frage kommen, vor allem wenn Sie eine staatliche Förderung erhalten möchten. Vielleicht tendieren Sie aber auch zur privaten Altersvorsorge in Form der Spareinlage. Ob die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit darstellt, hängt von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab. Mit den zur Verfügung gestellten Informationen können wir Ihnen zwar die Entscheidung nicht abnehmen, aber wir können Ihnen das nötige Grund- und Hintergrundwissen rund um die Vorsorge im Alter und die Zusatzrente näher bringen.

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admin <![CDATA[gesetzliche Rentenversicherung]]> http://www.rentenversicherungsbeitrag.com/?p=257 2016-02-11T11:05:55Z 2016-02-10T18:26:27Z Weiter lesen]]> Dass der Rentenversicherungsbeitrag monatlich an die gesetzliche Rentenversicherung oder einen zugeordneten Rentenversicherungsträger geleistet wird und dem der privaten Person zugeordneten Rentenversicherungskonto zugewiesen wird, sind die wichtigen Grundlagen. Wissenswert ist es aber auch, wer hinter der gesetzlichen Rentenversicherung steht.

gesetzliche Rentenversicherung

gesetzliche Rentenversicherung

Die Geschichte, die Entstehung und die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung an sich und die des Rentenversicherungsbeitrages sind einfache Hintergrundinformationen. Die gesetzliche Rentenversicherung kann inzwischen auf eine mehr als 100 jährige Entwicklung zurückblicken. Zahlreiche Änderungen und Anpassungen bestimmen die Geschichte der Rentenversicherung und werden auch in den kommenden Jahren immer wieder vor sich gehen. Doch nicht nur die bisherige Geschichte und Entwicklung beinhaltet zahlreiche und wissenswerte Informationen. Wir informieren Sie auf diesen Seiten über alle Daten und Fakten zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Besteuerung der gesetzlichen Rente. Zudem stellen wir Ihnen die grundlegenden Informationen zur Versicherungspflicht sowie zu Ihren Rechten und Pflichten als zukünftiger Rentenberechtigter einfach und verständlich zur Verfügung. Das für jede Person angelegte Rentenversicherungskonto, dessen kontinuierliche Führung und die lebenslang bestehende und eindeutig zugewiesene Rentenversicherungsnummer sind weitere Zusatzthemen. Gerne informieren wir Sie rund um die gesetzliche Rentenversicherung an sich, den Rentenversicherungsbeitrag und die stellen Ihnen Wissenswertes rund um die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rente zur Verfügung. Obwohl der monatliche Rentenversicherungs-beitrag auf den ersten Blick das verfügbare Einkommen schmälert und nicht als Lebensunterhalt zur Verfügung steht, stellt dieser doch eine grundlegende Säule bei der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge dar. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beruht nicht auf der behördlichen Willkür, sondern ist ganz einfach eine soziale Absicherung die gesetzlich geregelt ist. Das Sozialgesetzbuch definiert die gesetzlichen und stattlichen Vorsorge- und Absicherungsmöglichkeiten von Grund auf und ist für den Rentenversicherungsträger eine verbindliche Gesetzgebung. Letztendlich profitieren alle berufstätigen Personen sowie deren Angehörige von der Leistung ihres Beitrages zur Rentenversicherung. So einfach die Ableistung des Rentenversicherungsbeitrages ist, so komplex sind die möglichen Leistungen, deren Berechnung und deren Finanzierung. Mit den nachfolgend dargestellten Erklärungen möchten wir Ihnen ein wenig Hintergrundwissen rund um die gesetzliche Rentenversicherung, den Rentenversicherungsträger und der Verwendung Ihres Rentenversicherungsbeitrages vermitteln.

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admin <![CDATA[Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung]]> http://www.rentenversicherungsbeitrag.com/?p=253 2016-02-11T11:06:53Z 2016-02-10T16:52:30Z Weiter lesen]]> Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Beitragssatz orientiert sich unabhängig vom beruflichen Status am erzielten monatlichen Bruttoeinkommen. Zur Berechnung und Abführung wird ein festgelegter und verbindlicher Prozentsatz herangezogen. Dieser wiederum bezieht sich dann auf das Einkommen und macht errechnet den zu leistenden Beitrag aus. Das erzielte monatliche Einkommen oder die Einnahmen aus der Tätigkeit werden um alle Sozialabgaben vermindert.

Beitrag zur Rentenversicherung

Beitrag zur Rentenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse abgeführt und nicht direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten. In Deutschland gilt zudem die Regelung, dass der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen ist. Somit bezahlt jeder Arbeitnehmer der der Versicherungspflicht unterliegt seine Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte selbst. Dies ist aber nur bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen der Fall. Sogenannte geringfügige Tätigkeiten oder 400 Euro Jobs führen zu einem geringen Einkommen, so dass hier die Zahlung rein vom Arbeitgeber zu tragen ist. Hierbei ist aber nicht die Rentenversicherung der Träger, sondern in der Regel die Knappschaft.

Der Beitrag für alle freiwillig Versicherten und Selbstständige wird nicht vom Arbeitgeber mitgetragen, sondern muss vollständig aus eigenen Mitteln getragen werden. Für alle anderen Arbeitnehmer und Angestellten ist der aktuell gültige Beitragssatz zur Renten-versicherung maßgeblich für die Erhebung des Beitrags. Die Entwicklung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und dessen zugrundeliegender Prozentsatz orientieren sich an der Gesamtentwicklung in Bezug auf Lohn und Gehalt und die Lebenshaltungskosten.

Die Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung wird zwar mit dem vorgegebenen Prozentsatz errechnet und abgeführt, aber die Beitragsbemessungsgrenze setzt hierbei einen Höchstbeitrag fest. Wenn der errechnete Beitrag diese Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, dann wird der Höchstbetrag an die Versicherung abgeführt. Das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Entgelt ist in diesem Sinne dann von der Abgabenpflicht zur Renten- und Sozialversicherung sowie zur Krankenversicherung befreit. Die langjährige Entwicklung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung stellt eine kontinuierliche und stetige Anpassung dar. Die Höhe der Beiträge wird jedes Jahr neu bemessen.

Mit den steigenden Lebenshaltungskosten steigt das bezogene Einkommen. Gleichzeitig müssen die im Rentenalter ausgezahlten Leistungen an diese Entwicklung und an die Inflation angepasst werden. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wurde daher der Prozentsatz zur Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung immer wieder angepasst und dabei sowohl angehoben als auch wieder gesenkt. Aus den 1,7 % zu Anfangszeiten wurde ein zwischenzeitlicher Hochstand von 20,30 %.

Der Rentenversicherungsbeitrag im Bereich der Minijobs ist aktuell mit 15 % festgelegt, wobei diesen der Arbeitgeber allein trägt. Handelt es sich um einen Minijob auf Haushaltsscheckbasis oder einen geringfügigen Job in einem Privathaushalt, so ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Satz von 5,00 % sehr gering angesetzt. Nach dem historischen Hoch von über 20 % liegt er seit einer erneuten Anpassung stets unter der 20 % Marke. Ob sich dieser Trend fortsetzt oder ob der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Marktgegebenheiten und der zukünftigen Entwicklung diese Marke wieder übersteigen wird, ist fraglich.

Immer mehr private Personen setzen auf zusätzliche Renteneinnahmen aus freiwilliger Altersvorsorge. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenshaltungskosten im Rentenalter weiter steigen werden, aber gleichzeitig können die angebotenen Produkte zur freiwilligen Altersvorsorge die unter Umständen entstehende Versorgungslücke ausgleichen. Ob dann dennoch eine erneute Anpassung des Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen muss und wird ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abzusehen.

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