Zusatzrente und Freiwillige Rentenversicherung

Die per Sozialgesetzbuch definierten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den zuständigen Rentenversicherungsträgern sind nur eine Säule bei der Grundsteinlegung für eine ausreichende Versorgung im Alter.

Zusatzrente

Zusatzrente

Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem damit verbundenen Eintritt in das Rentenalter besteht das Recht auf den Bezug aus der gesetzlichen Rente aufgrund der im Laufe des Berufslebens erbrachten Rentenversicherungsbeiträge. Die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter bezieht sich dann auf den Versicherungsverlauf, die Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigungszeit und die Höhe der regelmäßig erbrachten Rentenversicherungsbeiträge aufgrund des monatlichen Einkommens aus der selbstständigen, nichtselbstständigen oder scheinselbstständigen Tätigkeit.

Generell sollte hier stets der Hintergedanke sein, dass die zu erwartende gesetzliche Rente im Alter zwar ausreichend für die Sicherung des Lebensunterhaltes sein sollte, aber dennoch das bisherige Einkommen und das verfügbare monatliche Grundeinkommen deutlich gemindert ist. Um einer entstehenden Versorgungslücke im Alter und unter Umständen sogar der Altersarmut vorzubeugen oder einfach nur um den einmal erlangten Lebensstandard auch im Rentenalter vollumfassend zu gewährleisten, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Rentenaufstockung oder zur Erlangung einer Zusatzrente.

Versorgungslücke frühzeitig schließen

Versorgnungslücke schließen

Versorgnungslücke schließen

In Bezug auf die Schließung der Versorgungslücke im Alter, der Vorbeugung der Altersarmut und des Erhalts des Lebensstandards informieren wir Sie auf den erstellten Seiten ausführlich. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten für Sie persönlich bestehen und welche Art der Zusatzrente Sie aus ihren finanziellen Mitteln erlangen können. Die Art der gewählten Zusatzrente und somit auch die Art der privaten Altersvorsorge hängt in erster Linie von den individuellen Bedürfnissen und den Erwartungen nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ab. Ein weiterer sehr wichtiger Faktor ist aber das aktuelle Einkommen und insbesondere die aktuelle Lebenssituation. Generell gibt es hier Zusatzrenten und private Vorsorgemöglichkeiten, die auf Geringverdiener oder Personen ohne eigenes Einkommen ausgelegt sind. Hier bestehen Optionen auf eine nicht zu verachtende und ansprechende staatliche Förderung beim eigenen Beitrag zur Altersvorsorge. Grundlegend unterscheidet man im Bereich der Altersvorsorge hier zwischen der freiwilligen Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge durch spezifische Vorsorge- und Zusatzrentenprodukte. Die freiwillige Versicherung kann von allen Bürgern in Anspruch genommen, die die von der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegten Bedingungen erfüllen. Generell kann sich jeder deutsche Einwohner unabhängig von der Staatsbürgerschaft freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern und dort seinen regelmäßigen Rentenversicherungsbeitrag leisten. Dieser wird dann dem zugeordneten Rentenversicherungskonto gutgeschrieben und hat einen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der im Alter zustehenden Rentenleistung durch den Versicherungsträger.

Zusatzrente und private Vorsorge

Zusatzrente

Zusatzrente

Die angebotenen Zusatzrenten und privaten Vorsorgeprodukte haben mit der eigentlichen Rentenversicherung nichts zu tun und haben keinerlei Einfluss auf das bestehende und geführte Rentenversicherungskonto und dem daraus resultierenden Anspruch auf die gesetzliche Rente. Die Einzahlung in die freiwillige Rentenversicherung stellt die Auffüllung der Versicherungszeiten für den Anspruch auf die gesetzliche Rente dar. Die Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung können zwischen monatlich 78,40 Euro und 1097,60 Euro frei gewählt werden. Je höher der Beitrag zur freiwilligen Rentenversicherung gewählt wird, desto mehr wächst das Rentenversicherungskonto an. Wer allerdings die volle Berechtigung auf die gesetzliche Altersrente hat, der kann keinen freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung leisten. In diesem Sinne ist keine Aufstockung und somit keine Erhöhung der gesetzlichen Rente möglich. Wer dann aus seinen eigenen Mitteln noch eine zusätzliche oder erhöhte Rente erlangen will, der kann mit privaten Vorsorgeprodukten einen Anspruch erwirken. Informieren Sie sich hier ausführlich zu den Gegebenheiten und angebotenen Vorsorgeprodukten. Die private Rentenversicherung, die Riester Rente oder die Rürup-Rente können auch für Sie in Frage kommen, vor allem wenn Sie eine staatliche Förderung erhalten möchten. Vielleicht tendieren Sie aber auch zur privaten Altersvorsorge in Form der Spareinlage. Ob die betriebliche Altersvorsorge eine Möglichkeit darstellt, hängt von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ab. Mit den zur Verfügung gestellten Informationen können wir Ihnen zwar die Entscheidung nicht abnehmen, aber wir können Ihnen das nötige Grund- und Hintergrundwissen rund um die Vorsorge im Alter und die Zusatzrente näher bringen.

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