Rentenversicherungsbeitrag 2015

Die Deutsche Rentenversicherung hat am 16. Dezember 2014 Änderungen für das Jahr 2015 bekanntgegeben. Die Bundesregierung ist den Empfehlungen der Rentenversicherung gefolgt und hat mehrere Änderungen und Anpassungen beschlossen. In erster Linie betrifft dies den Rentenversicherungsbeitrag 2015 für gesetzlich Versicherte. Ab Januar 2015 wird dieser auf 18,7 Prozent festgesetzt. Im Vergleich zum bisherigen Satz von 18,9 Prozent bedeutet dies eine Reduzierung um 0,2 Prozentpunkte, mit der die Arbeitnehmer entlastet werden.

Möglich wurde dies durch einen Überschuss von ca. 1,8 Milliarden Euro bei der Rentenversicherung in 2014 und ein Ansteigen der sogenannten Nachhaltigkeitsrücklage auf rund 33,5 Milliarden Euro. Diese Rücklage näherte sich in 2014 der Obergrenze von anderthalb Monatsausgaben. Ist diese Grenze erreicht, muss von Gesetz wegen der Beitrag gesenkt werden. Der Hauptgrund für diesen Überschuss sind die weiterhin entspannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die allgemein guten Konjunkturaussichten. Nachdem der Beitragssatz für 2014 nicht verändert wurde, ist der Rentenversicherungsbeitrag 2015 der niedrigste seit 1995.

Ebenfalls angepasst wurden die Bemessungsgrenzen, bis zu welchen das Einkommen zur Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags herangezogen wird. In den alten Bundesländern wurde der Betrag von vormals 5.950 auf 6.050 Euro erhöht. In den neuen Bundesländern stieg er von bisher 5.000 auf 5.200 Euro. Bei höheren Einkommen müssen für den über diesen Grenzen liegende Einkommen keine Beiträge entrichtet werden. Für freiwillig Versicherte sinkt der Mindestbeitrag von 85,05 auf 84,15 Euro monatlich, der Höchstbeitrag wird von 1.124,55 auf 1.131,35 Euro im Monat angehoben.

Die Vorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach teilte Anfang Dezember mit, sie erwarte für 2019 einen Anstieg des Rentenversicherungsbeitrags auf ca. 19,1 Prozent. Die Ursachen hierfür sieht sie in den steigenden Ausgaben des von der Großen Koalition beschlossenen Rentenpakets und des gesunkenen Rentenversicherungsbeitrags 2015.

Buntenbach mahnte an, die gesetzliche Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Ansonsten befürchte sie ab 2019 Engpässe bei der Zahlungsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren mehrfach von den sinkenden Beitragssätzen profitiert. In den kommenden Jahren müssen sie sich jedoch auf steigende Beiträge und auf eine Verringerung ihres verfügbaren Einkommens einstellen.

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