Private Rentenversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung

Neben der gesetzlichen Rente, deren Höhe durch die Höhe des regelmäßigen Rentenversicherungsbeitrages bestimmt wird, gibt es weitere Möglichkeiten der Zusatzrente. Die staatlich geförderten Rürup-Renten und Riester-Renten sind ebenso als Altersvorsorge geeignet, wie auch die reine Ansparung zur Vermögens- und Kapitalbildung in anderweitige Anlagen.

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, eine private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Sowohl die private Rentenversicherung als auch die fondsgebundene Renten-versicherung sind freiwillige Versicherungspolicen zur Erlangungen einer Zusatzrente. Der Bezug einer regelmäßigen Rente aus einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann und darf parallel zum erlangten gesetzlichen Rentenbezug erfolgen. Wie auch bei der gesetzlichen Rente besteht hier die Steuerpflicht bezüglich der Bezüge und Erträge. Bei allen Verträgen, die nach 2005 erst zur Bildung der Zusatzrente abgeschlossen werden muss bei einer Auszahlung als Einmalbetrag die Hälfte davon versteuert werden.

Steuerliche Aspekte

Die Besteuerung der Hälfte des Ertrages ist aber nur dann möglich, wenn das Kapital erst nach dem 60. Lebensjahr verfügbar ist und der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt hat. Wird die private Rentenversicherung oder die fondsgebundene Rentenversicherung so ausgelegt, dass der Ertrag vor Ablauf der zwölf Jahre erfolgt, so muss der gesamte Betrag voll versteuert werden. Bei beiden Versicherungsarten kann die Auszahlung im Rentenalter als Einmalbetrag oder aber als regelmäßige Rentenzahlung vereinbart werden. Fällt die Entscheidung für die Auszahlung einer lebenslangen, zusätzlichen Rente, dann wird diese anderweitig versteuert. Wie auch bei der gesetzlichen Rente ist dann der sogenannte Ertragsanteil maßgebend bei der Versteuerung. Seit dem Jahr 2005 wurde der Ertragsanteil abgesenkt. Bis zum Jahr 2005 war der Ertragsanteil in Höhe von 27 % festgelegt. Mit der Änderung im Jahr 2005 sank der zu versteuernde Ertragsanteil aus der privaten Rentenversicherung und der fondsgebundenen Lebensversicherung auf 18 %.

Rahmenkonditionen und Optionen

Die private Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung können bei der Mehrzahl der Anbieter ohne vorherige Prüfung der Gesundheit abgeschlossen werden. Daher können diese Möglichkeiten der Zusatzrente auch von älteren und gesundheitlich eingeschränkten Personen wahrgenommen werden. Die private Rentenversicherung kann wahlweise durch regelmäßige Einzahlungen oder aber durch eine einmalige Einzahlung gebildet werden Durch die einmalige Einzahlung und den sofortigen Rentenanspruch wird diese Form der privaten Rentenversicherung auch als Sofortrente bezeichnet. Häufiger ist aber die Form der regelmäßigen und langjährigen Einzahlung bis zum endgültigen Eintritt in das festgelegte Rentenalter. Mit dem Eintritt in das Rentenalter und dem Bezug der gesetzlichen Rente kann dann die noch die monatliche Auszahlung aus der eigenen Renten-versicherung oder der fondsgebundenen Rentenversicherung zu dem monatlich für den Rentner oder die Rentnerin verfügbaren Einkünften gezählt werden.

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