Riester-Rente

Die private Altersvorsorge durch die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an Familien und an die Personengruppe der Geringverdiener. Bereits seit dem Jahr 2002 besteht die Möglichkeit, die private Altersvorsorge durch die Riester-Rente unter Einbeziehung einer staatlichen Förderung zu beantragen und abzuschließen.

Hohe Sicherheit bei niedriger Rendite – BaFin zertifizierte Produkte wählen

Riester Rente

Riester Rente

Die zur Anlage in der Riester-Rente zugelassenen Produkte zeichnen sich in erster Linie durch eine relativ geringe Rendite bei einer gleichzeitig sehr hohen Sicherheit aus. Nur Produkte, die von der BaFin eine entsprechende Zertifizierung erhalten, können als Produkte der staatlich geförderten Riester-Rente verwendet werden. Die bei diesen Produkten vergleichsweise geringe Eigenrendite wird durch die staatlichen Zulage und die steuerlichen Vorteile aufgewogen. Während der gesamten Sparphase bei einem Produkte zur private Rentenvorsorge mit der Riester-Rente müssen die Zinsen und Erträge nicht versteuert werden. In der Rentenphase dagegen unterliegt auch die Riester-Rente dann der vollen Besteuerung, da die gesetzliche nachgelagerte Steuererhebung sowohl für die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente als auch für die Einkünfte aus einer staatlich geförderten Riester-Rente angewandt wird.

Gesamtsparleistung und staatliche Zulagen

Ausschlaggebend für die staatliche Förderung und die Höhe der Zulagen ist der Anteil des Einkommens, den der Versicherte selbst in das zur Riester-Renten-Bildung abgeschlossene Produkt einbringt. Die sogenannte Gesamtsparleistung muss hierbei seit dem Jahr 2008 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen. Ist dies der Fall, kann die volle staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Seit der Erhöhung der Gesamtsparleistung ist auch die Höhe der staatlichen Zulage zur Riester-Rente angestiegen. Alleinstehende Riester Sparer erhalten maximal eine Zulage von 154 Euro jährlich. Bei verheirateten Paaren können zwei Verträge abgeschlossen werden, um im Höchstfall die doppelte Höhe der Zulage zu erhalten. Zudem wird die Altersvorsorge über ein Produkt der Riester-Rente mit einer Zulage für Kinder gefördert. Die Zulage für ein Kind wird solange vom Staat getragen, bis kein Anspruch mehr auf die Kindergeldzahlung besteht. Berufseinsteiger und Berufsanfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, profitieren sogar von einer Zusatzförderung. Wird die Riester-Rente zur Altersvorsorge bereits zum Einstieg in das Berufsleben abgeschlossen, wird eine einmalige Zulage durch den Staat in Höhe von 200 Euro gutgeschrieben. Die BaFin zertifiziert die Produkte, die zur Bildung der Riester-Rente verwendet werden können und hierfür zugelassen sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen bescheinigt aber hierbei nur, dass die gesetzlichen Forderungen soweit erfüllt sind, dass das Produkt der staatlichen Förderung der Riester-Rente unterliegt. Die letztendliche Rendite des zertifizierten Produktes und der daraus resultierenden Zinsertrag werden von der BaFin nicht beurteilt. Hier geht es rein um die Erfüllung der Voraussetzungen als förderungsberechtigtes Riester-Produkt.

Zur Absicherung im Alter mit der Riester-Rente zertifiziert die BaFin in der Regel folgende Produkte:

  • Sparpläne der Filialbanken
  • Rentenversicherungspolicen verschiedener Anbieter
  • Fondssparpläne mit geringem Risiko

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