Rürup-Rente und private Basisrente

Die Rürup-Rente ist wie auch die Riester-Rente in einem gewissen Rahmen staatlich gefördert. Während bei der Riester-Rente die staatliche Förderung eine Kombination aus Steuervorteilen und gesonderten Zulagen darstellt, ist bei der Rürup-Rente die Förderung auf die steuerlichen Vorteile eingeschränkt. Eine Zulagenzahlung ist bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen und wird trotz Reformen nicht möglich sein. Die Rürup-Rente wird häufig auch als private Basisrente bezeichnet.

Diese Form der privaten Altersvorsorge ist insbesondre für Beamte, gut verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige eine gute Möglichkeit. Wer als Selbstständiger keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat und keine staatliche Förderung bei der Riester-Rente in Anspruch nehmen kann, der kann mit der Einzahlung eines Beitrages in die Rürup-Rente die staatlichen Förderungen wahrnehmen.

Zertifizierung durch BaFIn notwendig

Seit dem Jahr 2010 müssen auch die Verträge zur Bildung der Rürup-Rente eine Zertifizierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorweisen. Nur wenn das zur Bildung der privaten Basisrente abgeschlossene Produkt die Zertifizierung der BaFin hat, können die staatlichen Fördermöglichkeiten wahrgenommen werden. Auch zur Bildung der Rürup-Rente stehen unterschiedliche Spar- und Anlageformen zur Verfügung. Diese sind ähnlich wie bei der Riester-Rente vor allem auf die Kapitalsicherheit ausgelegt und werden so gewählt, dass kaum bis kein Risiko besteht. Gleichzeitig muss dann aber bedacht werden, dass Anlagen dieser Art entsprechend auch nur sehr geringe Renditeleistungen abwerfen. Abhängig von der Art des gewählten Vertrages für die Bildung der Rürup-Rente liegt die Rendite bei einem durchschnittlichen Wert von maximal 2,5 %. Höhere Renditen sind bei diesen Produkten kaum möglich, da dann das Risiko steigt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung das zur staatlichen Förderung nötige Zertifikat für dieses Produkt aufgrund der fehlenden Sicherheit nicht ausstellt.

Überschussanteil

Gleichzeitig aber besteht bei den für die Rürup-Rente zugelassenen Produkten die Möglichkeit der Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung ist generell bei keinem der angebotenen Produkte zur Bildung der Rürup-Rente garantiert. Nach den Eintritt in das Rentenalter gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auszahlung. Die Rürup-Rente kann wahlweise mit einer konstanten oder einer dynamischen Auszahlungshöhe vereinbart werden. Wenn die Wahl auf die konstante Rentenzahlung aus dem Vertrag für die Rürup-Rente fällt, können aber keine steigenden Lebenshaltungskosten im Alter damit ausgeglichen werden. Hier empfiehlt es sich meist, die Variante der dynamischen Auszahlungshöhe zu wählen. Hierbei ist die aus dem Vertrag für die Rürup-Rente mit dem Eintritt in das Rentenalter erst einmal relativ gering angesetzt. Im Gegenzug dazu steigt die Auszahlungshöhe dann aber kontinuierlich an und kann so die zu erwartenden steigenden Lebenskosten und Preissteigerungen im Allgemeinen wieder ausgleichen.

Zur Bildung der Rürup-Rente werden in der Regel folgende Produkte verwendet:

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